Bei einem akutem Notfall handelt es sich zumeist um eine Gefährdung einer Person durch Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung. Selbstgefährdung kann z.B. ein versuchter Suizid (Selbstmord) sein. Fremdgefährdung kann z. B. durch unkontrollierbares aggressives Verhalten enstehen, welches andere Personen unmittelbar in Gefahr bringt. Aber es gibt auch eine Reihe anderer Situationen, in denen eine akute psychische Notlage eintritt, wie z.B. durch Unfälle, Straftaten und Naturkatastrophen.
In solchen Fällen ist eine ambulante Versorgung zur Akutbehandlung i.d.R. nicht zeitlich sofort möglich bzw. ausreichend. Daher müssen Sie sich in jeden Fall an die für Sie zuständige Psychiatrische Einrichtung wenden. Im Zweifelsfall ist ein Notarzt unter der Nr. 112 zu kontaktieren.
Im Raum Leipzig sind die folgend genannten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtungen zuständig: