Organisatorischer Ablauf:
Das Erstgespräch dient u.a. der Abklärung folgender Punkte:
- Ihr Anliegen/ Vorstellungsgrund/ Problemlage beim Kind oder Jugendlichen
- Beginn der Anamneseerhebung
- Psychodiagnostik
- weitere Termine
- Gemeinsame Klärung Ihrer Fragen an mich
weitere Folgetermine:
- dienen i.d.R. der Diagnostik, d.h. Intelligenz-, Entwicklungs- und Psychodiagnostik, sowie Verhaltensanalyse
- falls erforderlich Diagnosestellung und
- bei Diagnosestellung erfolgt ein Angebot für geeignete therapeutische Maßnahmen oder andere Empfehlungen
Falls keine Therapie erforderlich ist, dann können auch Sitzungen für eine Elternberatung genutzt werden. Es können (müssen aber nicht) bis zu maximal fünf sogen. probatorische Sitzungen zur Diagnostik und/oder Beratung genutzt werden.
Bei Diagnosestellung einer psychischen Störung erfolgt die Antragstellung auf eine Verhaltenstherapie bei der Krankenkasse, wo ihr Kind versichert ist.
Unterschieden wird zwischen Kurzzeit- und Langzeittherapie. Hierfür wird ein Gutachten über die Problematik erstellt. Dieses dient ausschließlich der Weiterleitung an einen weiteren Gutachter ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse selbst erhält jedoch keinerlei inhaltlich vertrauliche persönlichen Daten von Ihnen oder Ihrem Kind, sondern nur in anonymisierter Form der Gutachter. Je nach Indikation wird eine Kurzzeittherapie mit einer Dauer von 25 Sitzungen (ca. 1/2 bis 1 Jahr) oder eine Langzeittherapie mit einer Dauer von 56 Sitzungen (ca. 1 1/2 bis 2 Jahre) beantragt. Eine Sitzung dauert immer 50 Minuten. Pro Woche finden jeweils zu einem fest vereinbarten, verbindlichen Termin (z.B. jeden Montag 18.00 Uhr bis 18.50 Uhr) i. d. R. eine Sitzung statt. Bei bestimmten Störungsbildern ist eine höhere wöchentliche Stundenzahl zur erfolgreichen Behandlung erforderlich. Weitere Details erfahren Sie in den ersten Sitzungen. Nach Antragstellung dauert es ca. 1 bis 6 Wochen bis die Therapie genehmigt wird. Sobald ein Termin frei ist, beginnt die eigentliche Therapie.
Patienten sind grundsätzlich immer die Kinder, Jugendlichen oder junge Erwachsene! Eltern gelten als Begleitpersonen! Bitte bringen Sie deshalb grundsätzlich die Versichertenkarte Ihres Kindes zum ersten Termin mit!
Alle Patienten können direkt und ohne Überweisung durch einen anderen Arzt in meiner Praxis vorstellig werden.
Finanzierung einer Therapie
Für gesetzlich Versicherte gilt:
Psychotherapie ist eine gesetzlich zugesicherte Leistung der Krankenkassen, das bedeutet, jeder gesetzlich Versicherte hat einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Psychotherapie, genauso wie z.B. eine Untersuchung bei einem Haus- bzw. anderen Facharzt.
Für privat Versicherte gilt (wird von der privaten Versicherung oder ihrer Beihilfe erstattet):
Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung über die gegebenen Modalitäten. In der Regel werden die Kosten (häufig 80 % – 100 %) für psychotherapeutische Leistungen von den privaten Versicherungen bis zu einer Höhe von 20 – 30 Sitzungen jährlich übernommen. Generell werden psychotherapeutische Leistungen dem Privatversicherten durch den Psychotherapeuten monatlich in Rechnung gestellt! Der Patient bzw. die Eltern des Patienten können sich dann ihre Auslagen von ihrer Versicherung nach vorheriger Antragstellung erstatten lassen.